Zeit für Veränderungen

    • Abschaffung aller 400 € Jobs und 1 € Jobs!
      Die vernichten immer mehr Vollzeitstellen. 
      400 € Jobs fördert die ALTERSARMUT.
       Das ist wissenschaftlich belegt ( nach SoVD).
      Denn: keine Rentenansprüche aus 400 €-Jobs, da keine Abzüge zur Rentenkasse!
      Keine Arbeitslosengeldansprüche aus 400 €-Jobs, da keine Abzüge zur
      Arbeitslosenversicherung!

    • reale Einkommenserhöhungen im Inland durchsetzen, so dass die Kaufkraft im Inland steigt und die arbeitenden Menschen sich endlich mehr leisten können.
      Mehr Verdienst, mehr Konsum. Mehr Konsum mehr Profit. Mehr Profit mehr Arbeitsplätze.  

    • Topmanager und alle Politiker müssen Ihr Gesamteinkommen
      -ohne Ausnahmen- offenlegen, damit wir sehen, wer, von wem, wie, womit und
      ob legal- oder illegal "gespeist" wurde.

    • auch die Aktionäre und die Spekulanten für Ihre Fehlerspekulationen müssen mit Ihrem Privatvermögen voll haften!    

    • nicht nur immer nur die Löhne/Gehälter der abhängig Beschäftigten aus Deutschland, sondern auch mal die Managergehälter mit denen der Chinesen vergleichen

    • Ältere nicht schon nach 12 Monaten zum Sozialfall (ARMUT) über HARTZ IV degradieren

    • Bürgerversicherung für alle einführen, damit keine Zweiklassengesellschaft in der Medizin ensteht 

Was ist brachte HARTZ I bis HARTZ IV bisher?
Nichts!


Hartz I und Hartz II


Die Konzepte
Das Gesetzespaket Hartz I und II zur Arbeitsmarktreform lehnt sich an die Vorschläge der Hartz-Kommission an, ohne die Konzepte Eins-zu-Eins umzusetzen. Die Reform enthält folgende Eckpunkte, an welche ich im Anschluss jeweils meine Sicht der konkreten Ergebnisse stelle:

Schnellvermittlung:
Wer gekündigt wird, muss dies sofort (innerhalb 1 Woche) der Arbeitsagentur (BA) mitteilen. Andernfalls werden pro Arbeitstag sieben bis 50 Euro vom Arbeitslosengeld abgezogen - maximal 30 Tagessätze. Bei befristeten Arbeitsverhältnissen besagt die Regelung, dass frühestens 3 Monate vor Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses die Meldung erfolgen muss. Verstärkt mobil sein müssen Arbeitslose ohne familiäre Bindungen. Spätestens ab dem vierten Monat der Arbeitslosigkeit ist bei ihnen ein Umzug zur Aufnahme einer Beschäftigung zumutbar. Wer eine angebotene Arbeit ablehnt, muss die Unzumutbarkeit nachweisen.
Die Realität! Schnellvermittlung:
BA-Vize Heinrich Alt hatte in der Zeitung Die Welt (30.11.04) eingeräumt, dass die Zahl der Vermittlungen gegenüber dem Vorjahr um ein Viertel auf knapp 435 000 gesunken ist. Bereits im Jahr 2003 waren die Vermittlungen um 20 Prozent zurückgegangen. Die Praxis der BA, auch bei befristeten Arbeitsverhältnissen, wenn nicht spätestens 7 Tage nach der als frühestens im Gesetz deklarierten 3-Monatsfrist die Meldung erfolgt, ebenfalls die Kürzung des Arbeitslosengeldes vorzunehmen, wurde bereits von den Sozialgerichten Dortmund und Aachen abgewiesen, weil bei befristeten Arbeitsverhältnissen nur der früheste, nicht aber der späteste Zeitpunkt für die Meldung im Gesetz vorgegeben sind. Ein Sozialgericht in Thüringen hat das Verfahren ausgesetzt und an das Bundesverfassungsgericht weitergeleitet.

Personal-Service-Agenturen:
Über die Leiharbeit soll den schwer vermittelbaren Arbeitslosen die schnelle Rückkehr in den Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Zuständig dafür sind die in der Regel privat organisierten Personal-Service-Agenturen (PSA), die an die Arbeitsämter angeschlossen sind. Der Zeitarbeiter wird zu den Tarifbedingungen der Agentur an andere Firmen entliehen, enthält für sechs Wochen jedoch mindestens ein Entgelt in Höhe seines Arbeitslosengeldes. Ausnahmen sind möglich. Die Dauer des Arbeitsvertrages sollte zwölf Monate nicht überschreiten. In der Arbeitslosen-Statistik sollen die PSA-Beschäftigten in Zukunft gesondert aufgeführt werden.
Die Realität! Personal-Service-Agenturen:
Ein Flop! Die PSA's sollten nach Hartz rund 1 Million Arbeitslose wieder in den regulären Arbeitsmarkt bringen. Statt dessen sind die Abreitslosenzahlen weiter steigend und die Zahl der Vermittlungen rückläufig.

Bildungsgutscheine:
Arbeitnehmer, bei denen das Arbeitsamt die Notwendigkeit einer Weiterbildung festgestellt hat, erhalten einen so genannten Bildungsgutschein. Dieser muss innerhalb von drei Monaten bei einem zugelassenen Träger eingelöst werden. Durch die Bildungsgutscheine sollen die Vermittlungschancen verbessert werden.
Die Realität! Bildungsgutscheine:
Dazu fehlen mir die Informationen. Wären Sie aber ein Erfolg, würde das von den Arbeitsagenturen gebührend herausgestellt und darüber in der Presse berichtet.

Ältere:
Wenn Arbeitslose ab 50 Jahren schlechter bezahlte Tätigkeiten annehmen, erhalten sie Zuschüsse. Das geplante Brückengeld für einen früheren Übergang in die Rente ist nicht mehr Teil der Gesetze. Bis 2006 wurde die Möglichkeit verlängert, Arbeitslose im Alter von über 52 Jahren befristet einstellen zu können. Arbeitgeber, die Arbeitslose im Alter von über 55 Jahren einstellen, sind von ihrem Beitrag zur Arbeitslosenversicherung befreit
Die Realität! Ältere:
Unternehmen "entsorgen" nach wie vor ältere Arbeitnehmer. Diese Maßnahme ist absolut wirkungslos.

Arbeitslosen-Unterstützung:
Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe werden ab dem kommenden Jahr von den bisher üblichen Anpassungen an die Entwicklung des Lohnniveaus abgekoppelt. Zusätzlich gibt es weitere Vorbereitungen für die 2005 geplante Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe.
Die Realität! Arbeitslosen-Unterstützung:
Arbeitslosengeld I (ALG I) ist eine Versicherungsleistung. Die Laufzeit für ALG I wurde extrem gekürzt, losgelöst von der Betrachtung der Einzahlungs-Zeiträume. Zusätzlich werden die Beitragszahlungen der Arbeitnehmer zweckentfremdet verwendet, indem die BA für nicht vermittelte Arbeitslose Beträge an Eichel zahlen muss. Eichel veranschlagt ca. 7 Milliarden €. Die einzige Einnahmequelle der BA sind aber die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. In meinen Augen ist das Betrug und Unterschlagung. Außerdem ist das eine Refinanzierung des ALG II aus Beitägen zur Arbeitslosenversicherung. Somit müsste die rechtliche Definition des ALG II aus meiner Sicht neu getroffen werden.

Mini/Midi-Jobs:
Die für die Beschäftigten abgaben- und steuerfreie Verdienstgrenze steigt von 325 auf 400 Euro. Die Abgaben in Höhe von pauschal 25 Prozent werden vom Arbeitgeber entrichtet, bei 400-Euro-Jobs in Privathaushalten sind dies nur 12 Prozent. Die neuen Minijobs können auch als Zuerwerb genutzt werden. Von 400 bis 800 Euro (Midi-Jobs) steigt die Höhe der fälligen Sozialabgaben stufenweise an. Bis zu einem Betrag von 510 Euro kann der private Arbeitgeber die Aufwendungen für den Mini/Midi-Job von der Steuer absetzen.
Die Realität! Mini/Midi-Jobs:
Mini/Midi-Jobs haben dafür gesorgt, dass die erwarteten Mehreinnahmen in den Sozialkassen ausblieben.

Selbstständigkeit:
Die neuen "Ich AGs" sollen zur Verminderung der Schwarzarbeit und der Arbeitslosigkeit führen. So werden vormalige Arbeitslose, die eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen, drei Jahre lang vom Arbeitsamt gefördert. Im ersten Jahr erhält der Existenzgründer einen monatlichen Zuschuss von 600 Euro, im zweiten Jahr 360 Euro und im dritten Jahr noch 240 Euro zu den Sozialbeiträgen. Gefördert werden auch Kleinstunternehmer. Die Regelungen zur "Ich-AG" sind bis Ende 2005 befristet.
Die Realität! Selbstständigkeit:
Zwar wurde die ICH-AG gut angenommen, aber wie viele der Gründer sind wirklich in der Lage, auf Dauer ein Unternehmen zu führen, auch dann, wenn die Bezuschussung endgültig vorbei ist? Ich denke, die ICH-AG wird für die meisten Betroffenen zur Schuldenfalle werden

Jobzentren:
Zu Gunsten von effizienten und raschen Vermittlungen sollen die bestehenden Arbeits- und Sozialämter in sogenannte Jobzentren umgewandelt werden. Sie sind in Zukunft Anlaufstellen für alle Erwerbfähigen.
Die Realität! Jobzentren:
Es muss wohl eine Zauberformel sein, wenn man von einer anderen Bezeichnung derartige Erfolgschancen ableitet. Bis der Beweis erbracht ist, dass die Zauberei wirkt, ist für mich das Jobzentrum das Arbeitsamt und der Fallmanager bleibt für mich ein schlecht ausgebildeter Sachbearbeiter. So können viele "Fallmanager" bei gleicher Tätigkeitsbezeichnung in unterschiedlichen Berufssparten keine klaren Zuordnungen treffen. Beispiel: Arbeitsvorbereiter - in der Industrie der Refa-Mann/Frau, in der EDV seit den 60ger Jahren der für die Jobvorbreitung zuständige Mitarbeiter.

Kapital für Arbeit:
Kleine und mittlere Betriebe können zinsverbilligte Kredite bis 100.000 Euro erhalten, falls sie Arbeitslose einstellen.
Resümee:
Nach den Versprechungen von Hartz müssten jetzt bereits die Hälfte der Arbeitslosen wieder in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt worden sein. In der Realität steigen die Arbeitslosenzahlen. Mini-Jobs haben massenhaft normale Arbeitsplätze vernichtet und werden das auch in Zukunft tun. Auch wenn etliche BA-Mitarbeiter mit ungesetzlichen Methoden Zwang auf künftige ALG II-Empfänger ausüben und deshalb wegen Amtsmissbrauch angezeigt werden sollten, muss man sie vor dem Vorwurf mangelnder Vermittlungserfolge in Schutz nehmen. Man kann nichts vermitteln, was nicht existiert.

Hartz III und Hartz IV

Konzept:
Mit den Gesetzesreformen Hartz III und IV werden zwei wichtige Komplexe geregelt: Der Umbau der Bundesanstalt für Arbeit und die Zusammenlegung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Die Gesetzesentwürfe wurden im Bundestag verabschiedet. Für das Hartz IV -Gesetz brauchte die Regierung die Zustimmung des Bundesrates. Die zentralen Punkte der Gesetzesentwürfe sind:

Arbeitslosengeld II (ALG II):
Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe für Erwerbsfähige werden zum Arbeitslosengeld II zusammengelegt. Der Regelsatz soll für Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe im Westen 345 Euro und im Osten 331 Euro monatlich betragen - Wohngeld, Heizung und sonstige Zulagen nicht eingeschlossen. Ein Ehepaar erhält zwei Mal 90 Prozent der jeweiligen Summe. Für Kinder und sonstige Mitglieder der so genannten Bedarfsgemeinschaft gibt es noch einmal zwischen 60 und 80 Prozent des Grundbetrags.  Alle fünf Jahre soll dieser Betrag entsprechend der Rentensteigerung angeglichen werden. Verwandte ersten Grades (Eltern und Kinder) sollen nicht zu Unterhaltungszahlungen verpflichtet werden, bevor Arbeitslosengeld II gezahlt wird. Unterhaltspflichtig in diesem Fall sollen künftig nicht nur Ehe-, sondern auch Lebenspartner sein, die in einer gemeinsamen Wohnung leben.

Die Realität! Arbeitslosengeld II (ALG II):
Eigentlich weiß man nicht, wo man anfangen soll. Arbeitslosengeld II oder kurz ALG II wird zwar von allen Politikern immer sehr positiv dargestellt und mit Lügen umrankt wie das Dornröschenschloss mit einer Dornenhecke. Die als Folge von Arbeitslosengeld I (ALG I) bisher gezahlte Arbeitslosenhilfe (ALHI) war eine Folgeleistung des ALG I und wie ALG I abhängig vom letzten Einkommen. Für ehemalige Hochverdiener ist der soziale Sturz noch krasser, weil künftig das statt ALHI gezahlte ALG II nur noch Sozialhilfeniveau hat. Auch wenn die Politik immer wieder beteuert, es handle sich um eine Steuerfinanzierte Leistung, stimmt das mit dem Vorhaben nicht überein, dass aus den Beiträgen der Arbeitslosenversicherung für nicht vermittelte ALG II-Empfänger Beträge an des Finanzamt (Eichel) überwiesen werden müssen. Aus meiner Sicht ergibt das eine Refinanzierung aus Beiträgen zur Arbeitlosenversicherung und stände somit auf einer anderen rechtlichen Grundlage. Auch die Behauptung der Politik, arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger ständen sich besser als früher, besonders weil für sie heute auch Rentenbeiträge abgeführt würden, ist nichts als eine Anhäufung politischer Lügen. Zwar kann bei einem Vergleich der Uneingeweihte leicht überzeugt werden, dass die Auszahlung für Sozialhilfeempänger ja heute höher als früher ist. Tatsächlich jedoch liegt das nur daran, dass früher Sonderleistungen beantragt werden mussten, heute dafür eine (minimale) Pauschale gezahlt wird. Der ALG II-Empfänger muss von dem Wenigen, dass er bekommt, monatlich Geld für unvorhergesehene Anschaffungen oder Ausgaben zurücklegen. Ob Renovierungskosten, Ersatz oder Reparaturkosten für die defekte Waschmaschine, alle Krankheitskosten, Schulbücher für Kinder, kurz, alles was er früher auf Antrag erstattet oder bezuschusst bekam, soll er von seinem ALG II zusammensparen. Rechnet man das alles zusammen, haben auch die Sozialhilfebezieher Kürzungen hinzunehmen. Der Hinweis auf den berücksichtigten Rentenanspruch ist zynisch, weil hier ein Anspruch auf eine Rentenzahlung von 4,50 € monatlich mit einem Jahr ALG II erreicht werden kann. Rechnen Sie nach; 40 Jahre ALG II ergäben einen Rentenanspruch von 180 €. Die Unterhaltspflicht für Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft ist in dieser Form nicht hinnehmbar. Die auf dem Grundgesetz basierende Rechtsprechung kennt die Familie, aber keine eheähnliche Gemeinschaft. So sind auch die steuerlichen Gesichtspunkte. Zieht man jetzt den Partner als unterhaltspflichtige Person heran, muss er aus meiner Sicht auch im Steuerrecht wie ein Ehemann herangezogen werden. Für Eichel könnte das teuer werden.

Zumutbarkeit:
Langzeitarbeitslose sollen ab Januar 2005 verpflichtet werden, nahezu jeden Job anzunehmen - auch Minijobs. Um Lohndumping zu verhindern, sollte sich der Verdienst nach ortsüblichen Löhnen und Gehältern richten. Aber auch eine Bezahlung unterhalb dieser Grenzen gilt als zumutbar. Wer Jobangebote ablehnt, muss Kürzungen beim Arbeitslosengeld von 30 Prozent hinnehmen. Arbeitsunwilligen Jugendlichen bis 25 Jahren kann die Leistung für drei Monate komplett gestrichen werden. Dafür soll es aber ergänzende Sachleistungen geben. Um den Übergang zum Arbeitslosengeld II für bisherige Empfänger abzumildern, wird ein auf zwei Jahre befristeter Zuschlag gezahlt, der nach einem Jahr halbiert wird. Zudem ist ein Kinderzuschuss geplant.

Die Realität! Zumutbarkeit:

Der Begriff "Zumutbarkeit" ist eigentlich falsch gewählt. Es müsste "Unzumutbarkeit" heißen. Ich sehe hier meherere Verstöße gegen das Grundgesetz und gegen das internationale ILO-Abkommen (ILO = International Labour Organiziation). Im Grundgesetz definieren die Artikel 1 bis 20 die absoluten Grundrechte, deren Wesensinhalt auch Gesetze nicht antasten dürfen. Artikel XII verbietet ganz eindeutig jede Art von Zwang bei bei der Berufs- und Jobauswahl. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn sie generell für alle gelten oder im Strafvollzug. Völlig unverständlich ist für mich die Passivität der Gewerkschaften, weil auch die Tarifautonomie zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften im Grundgesetz definiert ist. Da könnte man fast auf die Idee kommen, dass die Gewerkschaften teilweise trotz aller gegenteiligen Äußerungen mit Regierung und Arbeitgeberlager unter einer Decke stecken. Verstärkt wird dieser Eindruck durch die Präsenz der Gewerkschaften in der Rürup- und Hartz-Kommission. Auch die angedrohten Sanktionen verstoßen aus meiner Sicht gegen das Grundgesetz. Weil eine Unterschreitung gewisser Mindestgrenzen nach dem Sozialstaatsgebot nicht zulässig sind.


Vermögensanrechnung:
Vorhandenes Vermögen wird oberhalb bestimmter Freigrenzen auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Diese Grenzen liegen bei 200 Euro pro Lebensjahr, bei über 57-Jährigen bei 520 Euro pro Lebensjahr. So bleiben bei einem 50-Jährigen 10.000 Euro unangetastet. Für Vermögen, das der Altersvorsorge nach dem 60. Lebensjahr dient, soll ein zusätzlicher Betrag von 200 Euro pro Lebensjahr geschützt bleiben. Verschont bleiben auch Betriebsrenten, die Riester-Rente oder weitere gesetzliche Förderungen zur Rente sowie selbstgenutztes Wohneigentum. Außerdem gilt ein Freibetrag von 750 Euro pro Person als Rücklage für Anschaffungen. Für Kinder gilt bereits ab der Geburt ein Freibetrag von 4100 Euro, der nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet wird. In der ursprünglichen Version des Gesetzes sollte er erst ab dem 15. Lebensjahr gelten, für jüngere Kinder war zunächst ein Freibetrag von 750 Euro vorgesehen. Dies bedeutet auch, dass Ausbildungsversicherungen für Kinder nicht als Teil des Vermögens gelten und deshalb nicht in die Berechnung des Arbeitslosengeldes einbezogen werden.

Die Realität!Vermögensanrechnung:

Jahrzehnte hat der Staat zu mehr Eigenvorsorge animiert, egal ob für die Altersvorsorge oder für die Ausbildung der Kinder. Hier zeigt Rot/Grün die hässlichste Fratze. Das "Vermögen" der in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Kinder wird für deren Versorgung mit herangezogen, lediglich ein Freibetrag von 4.100 € darf bleiben. Hat der/die ALG II-EmpfängerIn also zu einem Zeitpunkt, als er/sie noch keine Bedrohung durch Arbeitslosigkeit sah, für Kinder Sparguthaben angelegt und/oder eine Ausbildungsversicherung abgeschlossen hat, wird er/sie jetzt für seine/ihre Fürsorge bestraft. Alles, was über den Freibetrag hinausgeht, wird als Vermögen angerechnet. Geht also eine Ausbildungsversicherung über diesen Betrag hinaus, muss die Versicherung aufgelöst werden, was, wie jeder weiß, mit hohen Verlusten verbunden ist. Allerdings wird dieses Geld nur für die Alimentierung des Kindes herangezogen. Wer für sein Alter eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen hat, wird ebenfalls bestraft. Der ALG II-Empfänger darf pro Lebensjahr 200 € als Altersvorsorge behalten (wer vor dem 1.1.1948 geboren wurde, kann 520 € pro Lebensjahr geltend machen). Doch Rot/Grün hat auch hier eine besondere Gemeinheit eingebaut und gar nicht oder nur unvollständig darüber informiert. Normale Versicherungsverträge beinhalten immer eine Rückkaufklausel. Wurde die nicht ausdrücklich im Versicherungsvertrag einer Lebens- Kapital- oder Rentenversicherung so abgeändert, dass ein Rückkauf vor der Vollendung des 60. Lebensjahres ausgeschlossen wird, gilt der Vertrag als Vermögen und nicht als Altersversicherung. Im Klartext: Sie müssen den Vertrag vorzeitig und mit Verlusten zurückkaufen.
Auch die Aussage, Betriebsrenten blieben verschont, wie die Riester-Rente, ist in dieser Form nicht richtig. Diese Aussage gilt nur für rein unternehmensfinanzierte Firmenrenten. Bei Mischfinanzierung wird eine Überprüfung vorgenommen und wenn eine Möglichkeit besteht, an das Geld ranzukommen, werden sie es tun. Auch hier steht im Grundgesetz etwas anderes. Die Zukunft wird zeigen, wie Richter die Eigentumsgarantie werten.

Hinzuverdienst:
Künftig kann mehr hinzuverdient werden als bisher in der Sozialhilfe. Freibeträge sorgen dafür, dass ab einem monatlichen Bruttoeinkommen von mehr als 1500 Euro jeder erarbeitete Euro in voller Höhe auf das Arbeitslosengeld II angerechnet wird.

Die Realität! Hinzuverdienst:

Bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die neben dem Bezug von Arbeitslosengeld II erwerbstätig sind, ist von dem um die Absetzbeträge (siehe § 11 Abs.2 SGB II) bereinigten monatlichen Einkommen aus Erwerbstätigkeit ein Betrag abzusetzen. Der abzusetzende Betrag vom bereinigten monatlichen Einkommen aus Erwerbstätigkeit richtet sich nach der Höhe des Bruttoverdienstes und beträgt: 15 Prozent bei einem Bruttolohn bis 400 Euro zusätzlich 30 Prozent bei dem Teil des Bruttolohns, der 400 Euro übersteigt und nicht mehr als 900 Euro beträgt und zusätzlich in Höhe von 15 Prozent bei dem Teil des Bruttolohns, der 900 Euro übersteigt und nicht mehr als 1.500 Euro beträgt.

Soziale Sicherung:
Für alle Arbeitslosengeld-II-Empfänger werden künftig Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung sowie in die Rentenversicherung gezahlt.


Die Realität! Soziale Sicherung:

Krankenversichert waren Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger schon immer. Wie es bei der Pflegeversicherung aussah, weiß ich nicht. Was die Rentenversicherung angeht, wurde dieser Passus wohl nur eingeführt, um die Maßnahmen schönzureden. Jeder Politiker verweist nachdrücklich darauf. In der Realistät ist das aber nichts als eine Alibi-Veranstaltung. Ein Jahr ALG II-Empfang ergeben einen monatlichen Rentenanspruch von 4,50 €. Mit diesem Geld wird ein ALG II-Empfänger nie ein selbstbetimmtes Leben führen können.

Organisation der Betreuung:
Dieser Punkt war bis zuletzt umstritten. Nun sollen im Regelfall die Kommunen und die regionalen Arbeitsagenturen zusammenarbeiten. Das wird bereits in 25 Städten erprobt. Daneben erhalten bundesweit 69 Kommunen die Möglichkeit, die gesamte Betreuung in Eigenregie zu übernehmen. Die Kommunen werden bei dieser Aufgabe mit 3,2 Milliarden Euro vom Bund unterstützt, da auf die Städte und Gemeinden höhere Kosten zukommen, etwa für das Wohngeld

Die Realität! Organisation der Betreuung:

Ich habe mal gehört, dass sich BA und Kommunale Mitarbeiter nie sonderlich gut verstanden haben. Vielleicht ist die Info falsch. Aber wenn nicht, wie wird dann die Zusammenarbeit zwischen den Behörden funktionieren? Wie auch immer. Hier ist eine Behörde wie ein Krebsgeschwür aufgebaut worden. Auch wenn die Sachbearbeiter heute auf neudeutsch Fallmanager heißen, sind es immer noch die gleichen, zu einem geringen Teil fähigen und engagierten, zu einem großen Teil gleichgültigen oder unfähigen und zu einem kleinen Teil sogar böswilligen Staatsdiener, von denen einige das Gefühl der Macht auskosten, welches ihnen die teils verängstigten und verunsicherten Opfer unfreiwillig verleihen. Es sind die gleichen Leute, denen der Bundesrechnungshof Versagen bescheinigt hat. Es sind die gleichen Leute, die unter Jagoda Informationen und Vermittlungsdaten gefälscht haben, ohne dass gegen sie Strafanzeige erhoben worden wäre. Es sind auch heute noch die gleichen Leute, die mit Nötigung und unter Berufung auf für diesen Fall nicht zutreffende Paragraphen künftige ALG II-Empfänger zur Abgabe der ALG-Anträge zwangen, ein klarer Fall von Amtsmissbrauch. Als zentrale Anlaufstelle für Betreuung und Vermittlung werden flächendeckend Jobcenter eingeführt, in denen künftig alle Empfänger des neuen Arbeitslosengeldes II betreut werden. Ein Vermittler soll künftig 75 Arbeitssuchende betreuen statt bisher 350.
Was machen dann eigentlich die vielen, die nicht als Fallmanager tätig sind, in der Behörde? 

Resümee:
Man muss sich entweder fragen: Sind unsere Politiker so dumm oder verfolgen sie die von GATS vorgegebene Strategie der Liberalisierung der Märkte und wollen nicht, dass der Bürger davon erfährt? Andererseits, eine Regierung, deren Minister es nicht tangiert, dass sowohl bei den Anträgen als auch bei der eingesetzten Software der gesetzlich geregelte Datenschutz nicht erfüllt wird und stattdessen zulassen, dass die Arbeitsagenturen mit ungesetzlichen Maßnahmen Druck auf die Arbeitslosen ausüben, eine solche Regierung ist nicht demokratisch. Dieses Land hat aufgehört, eine Rechtsstaat zu sein.

Artikel 20 GG

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.